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Merkzeichen "aG" kann auch für Parkinson- und MS-Erkrankte eingetragen werden

Auch Parkinson-Kranke oder Menschen mit einer Multiplen Sklerose können unter bestimmten Umständen das Merkzeichen "aG" erhalten.

Zu diesem Urteil kamen die Richter des Bundessozialgerichts (Az.: B 9 SB 1/15 R). Im verhandelten Fall hatte ein Mann mit Parkinson geklagt. Er wollte das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) haben, da er aufgrund seiner Krankheit motorisch hochgradig eingeschränkt sei. Dies hatte ihm sein Arzt bestätigt. Er benötigte jedoch keinen Rollstuhl, sondern hatte nur einen Gehstock.

Die Richter des Bundessozialgerichts (BSG) haben die Klage des Mannes zwar abgewiesen; interessant für andere Betroffene ist jedoch, dass die Richter anerkannt haben, dass bei Vorliegen einer "hochgradigen Bewegungseinschränkung" MS- und Parkinsonerkrankte anderen Betroffenen (z. B. Menschen mit Querschnittslähmung oder einer Menschen mit doppelter Beinamputation) gleichgestellt werden müssten.

Die Richter urteilten, dass der generelle Ausschlus von schwerbehinderte Menschen mit einer neurologischen Erkrankung wie Parkinson oder Multipler Sklerose vom Merkzeichen "aG" rechtlich falsch sei. Entscheidend sei, inwieweit bei Betroffenen nur noch ein "vernachlässigbares Restgehvermögen" besteht. Ein Indiz hierfür sei die ständige Benutzung eines Rollstuhls.

Das bedeutet konkret: Verfügen Betroffene nur noch über ein "vernachlässigbares Restgehvermögen", können sie in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" beanspruchen und bundesweit auf Behindertenparkplätzen parken.

Zum Merkzeichen "aG"

Nach den geltenden Gesetzesvorschriften wird das Merkzeichen "aG" nur erteilt, wenn jemand dauernd und auch nicht mit fremder Hilfe in der Lage ist, sich außerhalb seines Kraftfahrzeugs zu bewegen. Bei querschnittsgelähmten oder auch doppelt beinamputierten Behinderten wird dies generell vermutet. Behinderte Menschen mit anderen Erkrankungen können bei erheblichen Gehstöhrungen aber eine Gleichstellung mit Querschnittsgelähmten verlangen.

Quelle: VdK NRW vom 9. Nov. 2023

 

 

 

 

 

 

 

                      

 

Info Freibad in Herzogenrath-Merkstein

Presse-Info Nr. 106/2020

 

 

 

Öffnung des Freibades in Herzogenrath-Merkstein

Rechtzeitig mit dem Beginn der Sommerferien öffnet auch das Freibad in Herzogenrath-Merkstein, Buschhofer Weg. Am Samstag, den 27. Juni 2020, beginnt die diesjährige Badesaison, wenn auch Corona bedingt mit eingeschränkten Öffnungszeiten.

Das Bad wird täglich von 11:30 Uhr bis 15:30 und von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr für jeweils 200 Besucher geöffnet. Die Tickets hierfür erhalten Sie ab sofort unter freibad-merkstein-herzogenrath.ticket.io.

Es ist in jedem Falle eine vorherige Online-Registrierung und Zahlung notwendig, damit die Kontaktdaten erfasst werden und - bei einer im Freibad eher unwahrscheinlichen Infektion mit dem Virus - nachvollzogen werden können. Jahreskartenbesitzer brauchen sich nicht registrieren zu lassen. Saison- und Zehnerkarten werden in diesem Jahr nicht ausgegeben.

Weitere Informationen erhalten Sie bei der Stadtverwaltung, Tel.: 02406/83-314.

Aufgrund der reduzierten Öffnungszeiten bieten wir die Einzeltickets für Erwachsene zum einem günstigen Preis in Höhe von 2,50 € an. Kinder, Jugendliche und ermäßigte Tickets werden zum Preis von 1,00 € angeboten.    

 

Auf dem Freibadgelände sowie im Becken sind die Abstands- und Hygieneschutzregeln einzuhalten.

Leider kann derzeit aus organisatorischen Gründen ein Frühschwimmen noch nicht angeboten werden. Es ist jedoch vorgesehen, in ca. vier Wochen das Hallenbad für Frühschwimmer von 06:30 Uhr bis 09:00 Uhr zu öffnen. Hierzu werden noch weitere Informationen folgen.

 

Im Auftrag:

 

Martina Mertens

Leiterin des Bürgermeisterbüros

 

 

 

 

 

 

 

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