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Merkzeichen "aG" kann auch für Parkinson- und MS-Erkrankte eingetragen werden
Auch Parkinson-Kranke oder Menschen mit einer Multiplen Sklerose können unter bestimmten Umständen das Merkzeichen "aG" erhalten.
Zu diesem Urteil kamen die Richter des Bundessozialgerichts (Az.: B 9 SB 1/15 R). Im verhandelten Fall hatte ein Mann mit Parkinson geklagt. Er wollte das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) haben, da er aufgrund seiner Krankheit motorisch hochgradig eingeschränkt sei. Dies hatte ihm sein Arzt bestätigt. Er benötigte jedoch keinen Rollstuhl, sondern hatte nur einen Gehstock.
Die Richter des Bundessozialgerichts (BSG) haben die Klage des Mannes zwar abgewiesen; interessant für andere Betroffene ist jedoch, dass die Richter anerkannt haben, dass bei Vorliegen einer "hochgradigen Bewegungseinschränkung" MS- und Parkinsonerkrankte anderen Betroffenen (z. B. Menschen mit Querschnittslähmung oder einer Menschen mit doppelter Beinamputation) gleichgestellt werden müssten.
Die Richter urteilten, dass der generelle Ausschlus von schwerbehinderte Menschen mit einer neurologischen Erkrankung wie Parkinson oder Multipler Sklerose vom Merkzeichen "aG" rechtlich falsch sei. Entscheidend sei, inwieweit bei Betroffenen nur noch ein "vernachlässigbares Restgehvermögen" besteht. Ein Indiz hierfür sei die ständige Benutzung eines Rollstuhls.
Das bedeutet konkret: Verfügen Betroffene nur noch über ein "vernachlässigbares Restgehvermögen", können sie in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" beanspruchen und bundesweit auf Behindertenparkplätzen parken.
Zum Merkzeichen "aG"
Nach den geltenden Gesetzesvorschriften wird das Merkzeichen "aG" nur erteilt, wenn jemand dauernd und auch nicht mit fremder Hilfe in der Lage ist, sich außerhalb seines Kraftfahrzeugs zu bewegen. Bei querschnittsgelähmten oder auch doppelt beinamputierten Behinderten wird dies generell vermutet. Behinderte Menschen mit anderen Erkrankungen können bei erheblichen Gehstöhrungen aber eine Gleichstellung mit Querschnittsgelähmten verlangen.
Quelle: VdK NRW vom 9. Nov. 2023
Corona-Sozialfonds aufgelegt: StädteRegion hilft Menschen, die wegen Corona in Notlagen geraten sind.
Corona-Sozialfonds aufgelegt: StädteRegion hilft Menschen, die wegen Corona in Notlagen geraten sind.
StädteRegion Aachen. Die StädteRegion Aachen stellt 50.000 Euro als Corona-Sozialfonds bereit. Aus diesem Fonds können Menschen, die einen außergewöhnlichen, durch die Pandemie entstandenen, Bedarf geltend machen, einmalig einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 500 Euro bis maximal 1.000 Euro erhalten. „Aufgrund der besonderen Situationen dieser Pandemie können außergewöhnliche Fallkonstellationen entstehen, die im Vorhinein nicht von den staatlichen Stellen bedacht wurden. Für diese Fälle haben wir einvernehmlich das Verfahren entwickelt“, sagt der städteregionale Sozialdezernent Dr. Michael Ziemons. Anträge können in den Sozialämtern und beim Jobcenter gestellt werden. Die Sozialdezernenten und -Beigeordneten der zehn regionsangehörigen Kommunen sowie der StädteRegion Aachen, Vertreter des Jobcenters und des DGB sehen in dem Fonds eine Sonderleistung, die nicht aufstockend bzw. ergänzend zu pflichtigen (Sozial-)Leistungen sowie Programmen von Bund oder Land gewährt werden darf.
Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier und die im Städteregionstag vertretenen Fraktionen haben jetzt den Fonds kurzfristig als Dringlichkeitsentscheidung auf den Weg gebracht. Wer einen Anspruch geltend machen will, kann sich an das Sozialamt in seiner Kommune oder an das Jobcenter wenden. Dort wird geprüft, ob vorrangig gegebenenfalls ein Anspruch auf pflichtige Sozialleistungen besteht. Ist dies der Fall, können diese Leistungen unmittelbar bewilligt werden. Sofern keine der vorgenannten Alternativen in Frage kommt, muss der Antragsteller seine außergewöhnliche Situation schriftlich begründen.
Über den Antrag entscheidet dann ein Gremium aus StädteRegion und Jobcenter. Im Falle einer Bewilligung kann dann ein einmaliger Zuschuss von 500 Euro bis max. 1.000 Euro – je nach Einzelfall - ausgezahlt werden. Die Mittel von 50.000 Euro werden im Haushalt der StädteRegion Aachen außerplanmäßig bereitgestellt und an anderer Stelle eingespart.
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