Aktuelle Neuigkeiten ...

... wissen was passiert!

Merkzeichen "aG" kann auch für Parkinson- und MS-Erkrankte eingetragen werden

Auch Parkinson-Kranke oder Menschen mit einer Multiplen Sklerose können unter bestimmten Umständen das Merkzeichen "aG" erhalten.

Zu diesem Urteil kamen die Richter des Bundessozialgerichts (Az.: B 9 SB 1/15 R). Im verhandelten Fall hatte ein Mann mit Parkinson geklagt. Er wollte das Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) haben, da er aufgrund seiner Krankheit motorisch hochgradig eingeschränkt sei. Dies hatte ihm sein Arzt bestätigt. Er benötigte jedoch keinen Rollstuhl, sondern hatte nur einen Gehstock.

Die Richter des Bundessozialgerichts (BSG) haben die Klage des Mannes zwar abgewiesen; interessant für andere Betroffene ist jedoch, dass die Richter anerkannt haben, dass bei Vorliegen einer "hochgradigen Bewegungseinschränkung" MS- und Parkinsonerkrankte anderen Betroffenen (z. B. Menschen mit Querschnittslähmung oder einer Menschen mit doppelter Beinamputation) gleichgestellt werden müssten.

Die Richter urteilten, dass der generelle Ausschlus von schwerbehinderte Menschen mit einer neurologischen Erkrankung wie Parkinson oder Multipler Sklerose vom Merkzeichen "aG" rechtlich falsch sei. Entscheidend sei, inwieweit bei Betroffenen nur noch ein "vernachlässigbares Restgehvermögen" besteht. Ein Indiz hierfür sei die ständige Benutzung eines Rollstuhls.

Das bedeutet konkret: Verfügen Betroffene nur noch über ein "vernachlässigbares Restgehvermögen", können sie in ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkzeichen "aG" beanspruchen und bundesweit auf Behindertenparkplätzen parken.

Zum Merkzeichen "aG"

Nach den geltenden Gesetzesvorschriften wird das Merkzeichen "aG" nur erteilt, wenn jemand dauernd und auch nicht mit fremder Hilfe in der Lage ist, sich außerhalb seines Kraftfahrzeugs zu bewegen. Bei querschnittsgelähmten oder auch doppelt beinamputierten Behinderten wird dies generell vermutet. Behinderte Menschen mit anderen Erkrankungen können bei erheblichen Gehstöhrungen aber eine Gleichstellung mit Querschnittsgelähmten verlangen.

Quelle: VdK NRW vom 9. Nov. 2023

 

 

 

 

 

 

 

                      

 

Corona-Sozialfonds aufgelegt: StädteRegion hilft Menschen, die wegen Corona in Notlagen geraten sind.

 

Corona-Sozialfonds aufgelegt: StädteRegion hilft Menschen, die wegen Corona in Notlagen geraten sind.

 

StädteRegion Aachen. Die StädteRegion Aachen stellt 50.000 Euro als Corona-Sozialfonds bereit. Aus diesem Fonds können Menschen, die einen außergewöhnlichen, durch die Pandemie entstandenen, Bedarf geltend machen, einmalig einen freiwilligen Zuschuss in Höhe von 500 Euro bis maximal 1.000 Euro erhalten. „Aufgrund der besonderen Situationen dieser Pandemie können außergewöhnliche Fallkonstellationen entstehen, die im Vorhinein nicht von den staatlichen Stellen bedacht wurden. Für diese Fälle haben wir einvernehmlich das Verfahren entwickelt“, sagt der städteregionale Sozialdezernent Dr. Michael Ziemons. Anträge können in den Sozialämtern und beim Jobcenter gestellt werden. Die Sozialdezernenten und -Beigeordneten der zehn regionsangehörigen Kommunen sowie der StädteRegion Aachen, Vertreter des Jobcenters und des DGB sehen in dem Fonds eine Sonderleistung, die nicht aufstockend bzw. ergänzend zu pflichtigen (Sozial-)Leistungen sowie Programmen von Bund oder Land gewährt werden darf.

 

Städteregionsrat Dr. Tim Grüttemeier und die im Städteregionstag vertretenen Fraktionen haben jetzt den Fonds kurzfristig als Dringlichkeitsentscheidung auf den Weg gebracht. Wer einen Anspruch geltend machen will, kann sich an das Sozialamt in seiner Kommune oder an das Jobcenter wenden. Dort wird geprüft, ob vorrangig gegebenenfalls ein Anspruch auf pflichtige Sozialleistungen besteht. Ist dies der Fall, können diese Leistungen unmittelbar bewilligt werden. Sofern keine der vorgenannten Alternativen in Frage kommt, muss der Antragsteller seine außergewöhnliche Situation schriftlich begründen.

 

Über den Antrag entscheidet dann ein Gremium aus StädteRegion und Jobcenter. Im Falle einer Bewilligung kann dann ein einmaliger Zuschuss von 500 Euro bis max. 1.000 Euro – je nach Einzelfall - ausgezahlt werden. Die Mittel von 50.000 Euro werden im Haushalt der StädteRegion Aachen außerplanmäßig bereitgestellt und an anderer Stelle eingespart.

 

 

Stadt Aachen

Verw.geb. Bahnhofplatz

Hackländerstraße 1

0241/43256000

Stadt Alsdorf

Hubertusstr. 17

52477 Alsdorf

0 24 04/50290

0 24 04/50333

Stadt Baesweiler

 

Marienstr. 2

52499 Baesweiler

02401/800528

02401/800529

Stadt Eschweiler

Johannes-Rau-Platz 1

52249 Eschweiler

02403/71553

Stadt Herzogenrath

Rathausplatz 1

52134 Herzogenrath

02406/83450

Stadt Monschau

Laufenstr. 84

52156 Monschau

02472/81213

Gemeinde Roetgen

Hauptstr. 55

52159 Roetgen

02471/1863

Gemeinde Simmerath

Rathausplatz

52152 Simmerath

02473/607127

Stadt Stolberg

 

Rathausstr. 11-13

52222 Stolberg

02402/13333

Stadt Würselen

Morlaixplatz 1

52146 Würselen

02405/ 67267

Jobcenter StädteRegion Aachen

Gut-Dämme-Straße 14 52070 Aachen

0241/886811000

Jobcenter StädteRegion Aachen Nordkreis I (Alsdorf/Baesweiler)

Joseph-von-Fraunhofer-Str. 1

52477 Alsdorf

02401/6025120

Jobcenter StädteRegion Aachen Eschweiler

Rosenallee 28

52249 Eschweiler

02403/5556100

Jobcenter StädteRegion Aachen

Nordkreis II (Herzogenrath/Würselen)  

Kaiserstraße 50

52134 Herzogenrath

02405/4797177

Jobcenter StädteRegion Aachen Südkreis (Simmerath/Monschau/Roetgen)

Hauptstraße 95

52152 Simmerath

02473/92754150

Jobcenter StädteRegion Aachen Stolberg

Kaiserplatz 5

52222 Stolberg

02402/97436100

Jobcenter StädteRegion Aachen

Nordkreis II (Herzogenrath/Würselen)  

Lindenplatz 24

52146 Würselen

02405/4797177

 

 
 
StädteRegion Aachen
S 13 Öffentlichkeitsarbeit

Raum B 125, Zollernstraße 10, 52070 Aachen
Postanschrift:
StädteRegion Aachen
52090 Aachen
Telefon +49(241)51981300
Telefax +49(241)519881300
E-Mail: 
Detlef.Funken(at)staedteregion-aachen.de 
http://www.staedteregion-aachen.de
http://www.facebook.com/StaedteRegionAachen

 

Zurück

Thema ...

Behinderung | Demenz | Essen a.R. | Frauenhilfe | Gewalt | Hausnotruf |  Jugend | KinderPflege | Psyche | Rente | Selbsthilfe | Senioren | Sozialkaufhaus | Sozialrecht | Tafel | Familienhilfe

 

 


 

Themenübersicht  Notfallnummern