Seniorengerechtes / barrierefreies Wohnen
in der Stadt Herzogenrath
Wohnberatung und Wohnraumanpassung:
Sicher haben auch Sie den Wunsch, solange wie möglich in der vertrauten Umgebung wohnen zu bleiben. Um auch bei zunehmender Mobilitätseinschränkung und Pflegebedürftigkeit länger mobil und selbstbestimmt zuhause leben zu können, ist es oftmals erforderlich, die Wohnung oder das Haus an die veränderten Wohnbedürfnisse anzupassen. Das Anbringen eines zweiten Handlaufs entlang der Treppe oder das Beseitigen von Stolperfallen in den Wohnbereichen können bereits hilfreich sein. Auch technische Hilfsmittel, Toilettensitzerhöhung, Badewannenlifter und viele weitere Möglichkeiten.
Manchmal erfordert die Situation aufwendigere Maßnahmen wie z.B. der Einbau einer bodenebenen Dusche, eines Treppenlifts oder die Verbreiterung der Türen.
Eine kostenfreie und individuelle Beratung, Informationen über Finanzierungsmöglichkeiten und Unterstützung bei der Antragstellung, helfen Ihnen dabei, die für Sie passende Lösung zu finden.
Kontakt:
Wohnberatung der Städteregion Aachen
Zollernstraße 10, 52070 Aachen
Ansprechpartner:
Telefon: 0241 - 51 98 50 -15 oder - 66
Internet, bitte anklicken: https://www.staedteregion-aachen.de/de/navigation/aemter/amt-fuer-soziales-und-senioren-a-50/wohn-und-pflegeberatung/wohnberatung/
Wohngeld
Wohngeld können alle beantragen, deren Einkommen zu gering ist, um die hohen Wohn- und Energiekosten bezahlen zu können.
- Für Mieterinnen und Mieter gibt es das Wohngeld als Mietzuschuss.
- Besitzerinnen und Besitzer von Wohneigentum wirtd es als sogenannter Lastenzuschuss gewährt.
- Besonders für Alleinerziehende, Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Mindestlohn kann es sich lohnen, den Anspruch zu überprüfen.
- Dies gilt ebenso für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld I und von Kurzarbeitergeld.
- Auch wer in einem Alten- oder Pflegeheim wohnt, kann Wohngeld beantragen.
VdK-TV hilft mit grundsätzlichen Informationen: https://vdktv.de/2017/07/31/wohngeld-wer-bekommt-es-und-wofuer/
Beachten Sie: Wer Sozialleistungen erhält, in denen die Wohnkosten bereits berücksichtigt werden, hat keinen Anspruch. Dazu zählt auch das Bürgergeld.
Woher weiß ich, ob ich einen Anspruch habe?
Der Wohngeldrechner des Landes NRW hilft Ihnen bei der Prüfung, ob und in welcher Höhe ein Wohngeldanspruch bestehen könnte.
Verbindliche Auskünfte erhalten Sie nur von der zuständigen Wohngeldbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Wohngeldrechner: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/wg/wgrbhtml/WGRBWLKM?BULA=NW
Wo und wie kann ich in Herzogenrath Wohngeld beantragen?
Zuständig: Sozialamt - A 50, Rathausplatz 1, Herzogenrath
Telefon: 02406-83-0 (lassen Sie sich dann mit einer Sachbearbeiterin / einem Sachbearbeiter verbinden)
E-Mail: wohngeldstelle(at)herzogenrath.de
Klicken Sie diesen Link zur Wohngeldstelle an: https://service.herzogenrath.de/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/65974/show
Zu wenig Geld für Wohnraum?
Besonders für Familien ist es schwierig angemessenen Wohnraum zu finden. Wohngeld gibt es übrigens nicht nur für Mieter. Auch wer in seinem eigenen Häuschen wohnt, hat möglicherweise Anspruch auf Unterstützung.
Einkommen, Haushaltsgröße und die Höhe der Belastung sind entscheidend, denn das Wohngeld ist keine Pauschale und ist nur als Zuschuss gedacht. Einen Teil der Wohnkosten muss der Antragsteller auf jeden Fall weiterhin selbst tragen. Diese und weitere Informationen gibt es nachstehend.
Kontaktdaten der Stadt Herzogenrath:
Wohngeld: 02406/88-433, oder 02406/88-435