(Sozial-)Rechtliche Anliegen...
Hintergrund:
Menschen mit Fragen zur Rente, zu Leistungen der Grundsicherung oder bei Krankheit, Pflegebedürftigkeit und Behinderung erhalten Information und Unterstützung bei der Antragstellung bei den nachfolgenden Ansprechpartnern.
A ) R E G I O N A L E A N G E B O T E I N H E R Z O G E N R A T H
Bei Rechtsfragen im Sozialrecht erhalten Sie hier Orientierung
Der VdK berät in Fragen des
- Schwerbehindertenrechts
- Rentenberatung und -fragen
- Kranken- und Pflegeversicherungsrechts
- Arbeitslosenrechts
- Berufsgenossenschaftsrechts
- Sozialen Entschädigungsrechts
... und begleitet Sie auch bei Widerspruchsverfahren bis zum Sozialgericht.
Wir beantworten auch Fragen zu ALG II, Bürgergeld (Jobcenter) sowie Grundsicherung im Alter oder Erwerbsunfähigkeit.
Eine Auswahl von kurzen informativen Filmbeiträgen zu den genannten Themen finden Sie unter VdK-TV.
Klicken Sie hierzu den folgenden Link an: http://vdktv.de/
Kontakt:
Bitte folgen Sie dem Link: https://www.vdk.de/ov-merkstein/ID199138
Telefon: 0179-4155614
Ehrenamtliche Sozialberatung
Hier berät Sie:
Ansprechpartner: Herr Reinhold Hauser
Telefon: 02406-979892 (nur zu den Sprechzeiten)
Link zur Homepage: www.awo-herzogenrath.de
Im Ernstfall auch abgesichert?
Dies geschieht leider heute noch sehr häufig!
Heinz Müller ist schon dreißig Jahre mit seiner Frau Inge verheiratet. Man kennt sich natürlich und vertraut sich. Als Inge kürzlich einen schweren Schlaganfall erlitt, war Heinz sicher, im Sinne seiner Inge handeln und entscheiden zu können, denn sie konnte nach dem Schlaganfall weder sprechen noch schreiben. In der Klink musste er zu seiner Überraschung das Gegenteil feststellen. Er brauchte jetzt die schriftliche Vollmacht seiner Frau Inge. Da er diese jedoch nicht vorlegen konnte, verzögerte dies gezielte Behandlungen und Therapien und verursachte zusätzlichen Stress, den er jetzt absolut nicht brauchen konnte. Auch bei der Bank, bei der Erledigung der Post und bei den Behörden gab es Abwicklungsprobleme.
Merke: Auch wenn man in gesunden Tagen nicht an Unfallfolgen und schweren Krankheiten bei sich und seinen Angehörigen denken mag, sollten Sie dennoch auf solche und ähnliche Situationen durch Vollmachten vorbereitet sein.
Die nachstehenden Verfügungen und Vollmachten der StädteRegion Aachen beziehen sich auf unterschiedliche Lebensbereiche und schließen sich von daher nicht wechselseitig aus, sondern können sich ergänzen. Diese sind nachstehend einzeln abruf- und am Computer ausfüllbar, oder stehen in der Vorsorgemappe (siehe unten) komplett zur Verfügung.
- Patientenverfügung Linkverbindung: https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/A_50/Dateien/506_Patientenverfuegung.pdf
- Betreuungsverfügung Linkverbindung: https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/A_50/Dateien/506_Betreuungsverfuegung.pdf
- Vorsorgevollmacht Linkverbindung: https://www.staedteregion-aachen.de/fileadmin/user_upload/A_50/Dateien/506_Vorsorgevollmacht.pdf
Informieren Sie sich zu den einzelnen Verfügungen auch über die informativen Kurzfilmbeiträge im VdK-TV: http://vdktv.de/?s=Vorsorgevollmacht
Herr Mike Herkens
Tel: 0241 5198-5070
https://mike.herkens(at)staedteregion-aachen.de
B ) S t ä d t e r e g i o n a l e A n g e b o t e
Im Ernstfall auch abgesichert?
Ein hohes Maß an Selbstbestimmung kann durch die rechtzeitige Erstellung von Vollmachten sichergestellt werden.
Ihre Ansprechpartner und Ratgeber in der StädteRegion Aachen:
In sozialrechtlichen Fragen hilft der VdK-Kreisverband Kreis Aachen
Die Beratungen in sozialrechtlichen Fragen für Mitglieder erfolgen über einen Fachanwalt für Sozialrecht beim Kreisverband Kreis Aachen
nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung. Beratungen finden in Eschweiler oder Würselen statt.
Die rund 9.000 Mitglieder werden in den 16 Ortsverbänden betreut.
Ortsverbände befinden sich in:
- Alsdorf
- Broichweiden
- Breinig
- Eschweiler
- Gressenich
- Kesternich
- Konzen
- Lammersdorf
- Merkstein
- Monschau
- Roetgen
- Simmerath
- Steckenborn
- Stolberg
- Würselen
Kontakt:
Sozialverband VdK
Kreisverband Kreis Aachen
Marienstraße 54
52249 Eschweiler
Ansprechpartner:
Vorsitzende: Frau Rose-Marie Houben
Geschäftsführer: Herr Thomas Hentschel
Telefon: 02403 - 96 14 810
Telefax: 02403 - 96 14 811
E-Mail: beratung.kv-kreis-aachen(at)vdk.de
Internet: https://www.vdk.de/kv-kreis-aachen/
Erreichbarkeitszeiten:
Montag bis Donnerstag 09.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Donnerstag zusätzlich 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
GRENZINFO Aachen-Eurode
Der GRENZINFOPUNKT Aachen-Eurode organisiert regelmäßig bilaterale Sprechtage mit
Experten aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden. Hier werden individuell Fragen
beantwortet und Probleme vor Ort gelöst.
Das Beratungsspektrum reicht von den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung über Arbeitssuche
und –aufnahme, grenzüberschreitende Steuerfragen bis zum Umzug ins Nachbarland.
GRENZINFOPUNKT Aachen-Eurode
Städt. Verwaltungsgebäude Katschhof
Johannes-Paul-II.-Straße 1
52062 Aachen
Telefon: +49 (0)241 - 56 86 10
GRENSINFOPUNT Aachen-Eurode
Eurode Business-Center
Eurode-Park 1
6461 KB Kerkrade (NL)
Telefon: +31 (0)45 – 54 56 178
Herzogenrath (D)
Telefon: +49 (0)2406 – 98 79 292
Internet: www.grenzinfopunkt.eu
Der Beratungshilfeschein für einkommensschwache Personen
Unter anderem im Privat- und Zivilrecht, zu dem auch das Familienrecht zählt, besteht für einkommensschwache Personen die Möglichkeit, für die anwaltliche Beratung und die gerichtliche Vertretung auf staatliche Unterstützung zurückzugreifen.
Das Wichtigste in Kürze: Beratungshilfeschein
Bei welchem Einkommen bekommt man Beratungshilfe?
Bleiben nach Abzug aller Verbindlichkeiten und gewährten Freibeträge nur noch 20 Euro und weniger vom Einkommen übrig, kann in der Regel Beratungshilfe beantragt werden. Gewährt wird dieser außerdem nur, wenn eine hinreichende Aussicht auf Erfolg bestehen und nicht mutwillig gehandelt wird. Durch den Beratungsschein fällt für eine Beratung durch einen Anwalt nur eine Selbstbeteiligung in Höhe von maximal 15 Euro an.
Wo stelle ich den Antrag auf Beratungshilfe?
Beratungshilfe können Sie in der Rechtsantragsstelle des zuständigen Amtsgerichts beantragen, sofern ein Anspruch besteht. Alternativ kann Ihnen auch Ihr Anwalt bei der Beantragung helfen. Weisen Sie hier jedoch am besten noch bei Terminvereinbarung darauf hin, dass ein möglicher Anspruch bestehen könnte.
In welchen Angelegenheiten kann ich einen Beratungshilfeschein erhalten?
Beratungshilfe wird grundsätzlich nur für einzelne Rechtsbereiche gewährt: Privat- und Zivilrecht (inkl. Erbrecht, Familienrecht, Vertragsrecht u.a.), Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht, Verfassungsrecht und Sozialrecht. Sie deckt vor allem zunächst nur die allgemeine Rechtsberatung ab, eine außergerichtliche Tätigkeit des Anwalts nur, wenn der Sachverhalt für Laien zu komplex ist. Für ein gerichtliches Verfahren hingegen kann mitunter Verfahrenskostenhilfe beantragt werden.
Hier können Sie das Formular mit der entsprechenden Hilfe zum Ausfüllen downloaden: