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Siebter Armutsbericht: Hohe Dunkelziffer bei Grundsicherung im Alter
VdK warnt vor wachsender Altersarmut – Bis zu 88 Prozent der Berechtigten nehmen Leistungen nicht in Anspruch
Immer mehr ältere Menschen in Deutschland sind auf Grundsicherung im Alter angewiesen, um ihre Rente aufzustocken. Dies geht aus dem Siebten Armutsbericht hervor, über den der Sozialverband VdK in seiner Ausgabe NRW-Rheinland vom Februar 2026 berichtet. Besonders betroffen sind auch Rentnerinnen und Rentner, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen.
Scham und Unwissen verhindern Antragstellung
Alarmierend ist die hohe Dunkelziffer: Laut Armutsbericht verzichten zwischen 58 und 88 Prozent der Anspruchsberechtigten auf die ihnen zustehende Grundsicherung. Als Hauptgründe nennt der Bericht Scham, Unwissen über die eigenen Ansprüche sowie Angst vor bürokratischen Hürden.
Richtwerte für die Berechnung des Leistungsanspruchs
Die Grundsicherung umfasst Regelsätze für den Lebensunterhalt sowie die Kosten für Unterkunft und Heizung. Die aktuellen Regelsätze für Essen, Kleidung, Strom (ohne Heizung) und Nahverkehr betragen:
· Alleinstehende Rentnerinnen und Rentner: 563 Euro
· Zwei-Personen-Haushalt (pro Person): 506 Euro
Regionale Unterschiede bei Unterkunftskosten
Die anerkannten Kosten für Unterkunft und Heizung variieren innerhalb der StädteRegion Aachen erheblich:
Stadt Aachen (Bruttokaltmiete ohne Heizkosten):
· Alleinstehende (25–50 qm): 512 Euro
· Zwei-Personen-Haushalt (50–65 qm): 598 Euro
StädteRegion Aachen (Alsdorf, Baesweiler, Eschweiler, Stolberg, Würselen, Herzogenrath, Monschau, Roetgen, Simmerath):
· Alleinstehende (25–50 qm): 431,50 Euro
· Zwei-Personen-Haushalt (50–65 qm): 514,80 Euro
Die Heizkosten werden separat geprüft und anhand von Werten aus dem kommunalen oder bundesweiten Heizspiegel beurteilt.
Handlungsempfehlungen für Betroffene
Der VdK empfiehlt Rentnerinnen und Rentnern, ihren Anspruch auf Grundsicherung im Alter prüfen zu lassen. Dabei wird auch das vorhandene Vermögen berücksichtigt – ein Schonvermögen von bis zu 10.000 Euro bleibt unberücksichtigt. Alternativ kann bei Eigentum auch ein Anspruch auf Wohngeld oder Lastenzuschuss bestehen.
Darüber hinaus gibt es weitere Unterstützungsmöglichkeiten wie Härtefallhilfen der StädteRegion, Ermäßigungen für den öffentlichen Nahverkehr, die Ausstellung von Sozialpässen oder die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht.
Kostenlose Beratung
Auskünfte über Unterstützungsmöglichkeiten erhalten Betroffene beim Arbeitskreises Kommunale Sozialpolitik des VdK-Kreisverband Kreis Aachen, E-Mail: wilfried.niessen(at)vdk.de.
Gemeinsames Beratungsangebot
von AWO und VdK in Merkstein 
Individuelle Beratung findet in geschützter Umgebung unter anderem zu folgenden Themen statt:
- Hilfe beim Ausfüllen von Rentenanträgen
- Schwerbehindertenausweises beantragen oder Verschlimmerungsantrag stellen
- Pflegegrad beantragen (für alle Kassen)

Feste Beratungstermine: Jeder erste Montag im Monat von 10.00 Uhr bis 12.00 UhrFür berufstätige Ratsuchende können individuelle Termine vereinbart werden.
Die Beratung erfolgt beim VdK Merkstein oder in der Begegnungsstätte der AWO, Römerstraße 209 in Merkstein
durch Karin Eckmann (Sozialarbeiterin u. Sozialberaterin VdK) und Wilfried Nießen (Sozialfachreferent u. Sozialberater VdK) statt:

Stadtverwaltung Herzogenrath 
Servicestelle für Rentenangelegenheiten
Die Rentenberatung der Stadt Herzogenrath untersützt ihre rat- und hilfesuchenden Einwohner bei der Beantragung
ihrer Rente aus der gesetzlichen Sozialversicherung. Detaillierte Informationen über Fragen "rund um das Thema Rente"
werden Ihnen von den unten genannten Anprechpartnerinnen gegeben. Vorherige Terminabsprache ist sinnvoll.
Anschrift:
Rathausplatz 1
Ansprechpartnerinnen:
Frau Liane Simon
Raum 115
Telefon: 02406/83-468;
Frau Roswitha Koerfer
Raum 216
Telefon: 02406/83-466
VdK Ortsverband Merkstein 
Die Geschäftsstelle des VdK-Kreisverband begleitet Sie in Fragen zur Rente
- Prüfung von Rentenbescheiden
- Altersrente wegen Schwerbehinderung
- Erwerbsunfähigkeits- oder Berufsunfähigkeitsrente
- Reha-Verfahren
VdK-TV informiert Sie mit aktuellen Kurzfilmbeiträgen zu den unterschiedlichsten Fragen des Rentenrechts.
Klicken Sie hierzu folgenden Link an: http://vdktv.de/category/ratgeber-und-recht/alter-und-rente/
Hinzuverdienst und Einkommensanrechnung
Viele Rentner*innen und angehende Rentner*innen sind verunsichert, bis zu welcher Höhe sie hinzuverdienen dürfen, ohne dass Hinzuverdienst zu einer Kürzung der künftigen oder aktuellen Rente führt.
Aktuelle Informationen erhalten Sie über den nachstehenden Link auf der Seite der Rentenversicherung, den Sie nur markieren und anklicken müssen:
Deutsche Rentenversicherung Bund 
Versichertenältester:
Herr Jürgen Eißrich
Telefon privat: 0 24 03 / 3 69 90 für Eschweiler
Sonstige Beratungsmöglichkeiten kostenlose Service-Telefonnummer der Deutschen Rentenversicherung
Tel.: 08 00 / 1 00 04 80 70 oder 08 00 / 1 00 04 80 13
Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung Rheinland
Benediktinerstraße 39
52066 Aachen
Telefon: 02 41 / 60 96 02
Ehrenamtliche Hilfe: Versicherungsälteste 
Versicherungs-Älteste helfen Ihnen kostenlos
Versicherungsälteste arbeiten ehrenamtlich. Das heißt: Sie bekommen kein Geld für ihre Arbeit.
So helfen sie Ihnen:
- Sie geben Tipps zu Rentenfragen
- Sie helfen beim Ausfüllen von Anträgen, zum Beispiel für:
- Alters-Rente
- Erwerbs-Minderungs-Rente
- Hinterbliebenen-Rente
- Sie schicken die Anträge weiter
Das ist wichtig zu wissen:
Die Hilfe kostet nichts
- Sie wohnen in Ihrer Nähe
- Sie haben auch nach der Arbeit Zeit für Sie
- Sie arbeiten nicht für die Deutsche Renten-Versicherung
- Sie kennen die Probleme gut
- Sie lernen regelmäßig Neues in Schulungen
Zur Auswahl der Beratungsstellen und der Versicherungsältesten klicken Sie bitte den nachstehenden Link an:
Grundsicherungs-Rechner
So funktioniert der Rechner:
Mit diesem Rechner können Sie prüfen:
Habe ich vielleicht Anspruch auf Grundsicherung im Alter? Wenn ja, sollten Sie einen Antrag stellen.
Wichtig zu wissen:
- Sie bekommen die Grundsicherung erst ab dem Monat, in dem Sie den Antrag stellen.
- Sie bekommen kein Geld für die Zeit davor.
- So nutzen Sie den Rechner:
- Füllen Sie die Felder unten aus.
- Ihr möglicher Anspruch wird sofort berechnet.
- Bei Fragen zu einem Feld klicken Sie auf das Fragezeichen (?).
Hinweis: Das Ergebnis ist nur eine erste Information. Es ist nicht verbindlich. Ob Sie wirklich Anspruch haben, prüft das Amt.
So kommen Sie zu dem Rechner. Bitte anklicken: https://www.vdk.de/grundsicherungsrechner-anspruch-ermitteln/
Versichertenberater der Deutschen Rentenversicherung
+ Knappschaft / Bahn / See +
Sie erhalten Unterstützung bei der
- Rentenantragstellung
- Kontenklärung
Kontaktanschrift:
Herr Heinrich Staab
Enzianweg 26
52222 Stolberg
Telefon: 02402 - 98 48 46 1 (Mo. bis Fr., 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr)
GRENZINFO Aachen-Eurode
Der GRENZINFOPUNKT Aachen-Eurode organisiert regelmäßig bilaterale Sprechtage mit
Experten aus Belgien, Deutschland und den Niederlanden. Hier werden individuell Fragen
beantwortet und Probleme vor Ort gelöst.
Das Beratungsspektrum reicht von den verschiedenen Zweigen der Sozialversicherung über Arbeitssuche
und –aufnahme, grenzüberschreitende Steuerfragen bis zum Umzug ins Nachbarland.
Beratungen finden nur nach vorheriger Terminvereinbarung statt. Sie können Ihren Termin telefonisch vereinbaren oder unsere Online-Anfrage nutzen.
Zu unseren Sprechzeiten erreichen Sie uns telefonisch unter der Rufnummer ☎ +49 (0) 241 56861-0
GRENZINFOPUNKT Aachen-Eurode
Aureliusstraße 30
52064 Aachen
Telefon: +49 (0)241 - 56 86 10
GRENSINFOPUNT Aachen-Eurode
Eurode Business-Center
Eurode-Park 1
6461 KB Kerkrade (NL)
Telefon: +31 (0)45 – 54 56 178
Herzogenrath (D)
Telefon: +49 (0)2406 – 98 79 292
Internet: www.grenzinfopunkt.eu







